Straßen- und Gehwegbeleuchtung planen nach DIN EN 13201

Lichtplanung · Straßen und Gehwege

Energiesparende und sichere Beleuchtung für Straßen, Gehwege, Radwege und öffentliche Plätze. Wir planen nach DIN EN 13201 und senken die Betriebskosten von Städten und Gemeinden deutlich.

  • DIN EN 13201: Normen für die Beleuchtung öffentlicher Verkehrswege
  • Öffentliche Beleuchtung: für Gemeinden, Städte und Industriegelände
  • 80 % Einsparung: smarte Dimmung nach Tageszeit und Verkehrsaufkommen

Straßenbeleuchtung

Die Hauptaufgabe der Straßenbeleuchtung ist es, allen Verkehrsteilnehmern nachts die Sehbedingungen für eine sichere und komfortable Fahrt zu bieten. Sie sollte alle Elemente von Straßen und Wegen sichtbar machen – Gehwege, Fahrstreifen, Verkehrszeichen, Fahrbahnmarkierungen, Bordsteine, Bankette, Fußgängerüberwege usw. –, die für alle Nutzer einschließlich Fußgängern, Radfahrern und Autofahrern wichtig sind. Straßenleuchten sollten außerdem nicht nur effizient, zuverlässig und langlebig sein, sondern auch bei Tag und Nacht gut aussehen und sich in ihre Umgebung einfügen.

Die Planung der Straßenbeleuchtung folgt grundsätzlich dem Leuchtdichtekonzept: Ziel ist ein heller Fahrbahnhintergrund, vor dem sich die Umrisse von Objekten abzeichnen. Als Hauptkriterien dienen deshalb das Leuchtdichteniveau, die Gleichmäßigkeit der Fahrbahnleuchtdichte und die Begrenzung der Blendung. Geht es dagegen um Sehaufgaben im Nahbereich – etwa in Konfliktzonen wie Parkplätzen, Busbahnhöfen und Radfahrstreifen –, lässt sich kein heller Hintergrund schaffen, vor dem die Umrisse eines Objekts sichtbar werden; dann muss das Objekt direkt angestrahlt werden. Auch in Bereichen mit dichtem Verkehr, etwa an Mautstellen und großen Knotenpunkten, ist die Fahrbahn oft weitgehend von Fahrzeugen verdeckt und kann nicht als Hintergrund dienen. In beiden Fällen ist eine Planung nach der Beleuchtungsstärke besser geeignet. Dennoch werden das Beleuchtungsniveau der Fahrbahn (Höhe und Gleichmäßigkeit) und eine angemessene Blendungsbegrenzung in allen internationalen Empfehlungen für den Kraftverkehr verwendet.

Normen für die Planung

Das Beleuchtungsniveau von Straßen wird in Beleuchtungsklassen mit unterschiedlichen lichttechnischen Parametern beschrieben, damit es den örtlichen Anforderungen entspricht. Die Klasse sollte nach der Funktion der Straße, der Verkehrsdichte, der Komplexität des Verkehrs, der Trennung der Verkehrsarten, dem Fußgängeraufkommen und der Umgebungshelligkeit gewählt werden. Die Klassifizierung finden Sie in der DIN EN 13201.

Fahrbahnen (M1 bis M6)

Für Fahrstreifen des motorisierten Verkehrs gibt es die Beleuchtungsklassen M1 bis M6; die folgende Tabelle zeigt ihre Kennwerte. Die empfohlene mittlere Wartungsleuchtdichte (Lav) sorgt dafür, dass die Fahrbahn hell genug ist, um Objekte ausreichend erkennbar zu machen. Die empfohlene Gesamtgleichmäßigkeit (U0) – das Verhältnis von minimaler zu mittlerer Leuchtdichte auf der betrachteten Fläche – stellt sicher, dass kein Teil der Fahrbahn so dunkel ist, dass er nicht mehr als Hintergrund für Objekte dienen kann. Die empfohlene Längsgleichmäßigkeit (Ul) ist das Verhältnis von minimaler zu maximaler Leuchtdichte entlang einer Längslinie durch die Beobachterposition; sie verhindert sichtbare helle und dunkle Flecken auf der beleuchteten Fahrbahn. Physiologische Blendung, gemessen als Schwellenwerterhöhung (TI), verringert den Kontrast zwischen einem Objekt und seinem Hintergrund. Der empfohlene Grenzwert für TI stellt sicher, dass die Blendung das Sehen der Verkehrsteilnehmer nicht beeinträchtigt.

Klasse Mittlere Leuchtdichte (cd/m²), trocken Gesamtgleichmäßigkeit U0, trocken Längsgleichmäßigkeit Ul, trocken U0 bei Nässe Schwellenwerterhöhung TI (%)
M1 2,0 0,40 0,70 0,15 10
M2 1,5 0,40 0,70 0,15 10
M3 1,0 0,40 0,60 0,15 10
M4 0,75 0,40 0,60 0,15 15
M5 0,50 0,35 0,40 0,15 15
M6 0,30 0,35 0,40 0,15 20

Mindestwerte (TI: Höchstwert). Maßgeblich ist die jeweils gültige Fassung der DIN EN 13201-2.

Konfliktzonen (C0 bis C5)

Zufahrtsstraßen grenzen häufig an öffentlich genutzte Flächen wie Bushaltestellen, Fähranleger, Taxistände, Mautstellen oder Parkplätze oder führen zu ihnen. Ähnliche Bereiche sind Kreuzungen, Fußgängerüberwege und Kreisverkehre. Man spricht hier von „Konfliktzonen“; für ihre Lichtplanung ist ein Ansatz auf Basis der Beleuchtungsstärke besser geeignet.

Mit Flächenbeleuchtung werden offene Bereiche wie Konfliktzonen beleuchtet, in denen gemischter Verkehr herrscht oder Verkehrsströme zusammengeführt und getrennt werden. Die Hauptanforderungen sind bestimmte Beleuchtungsstärken und Gleichmäßigkeiten sowie eine angemessene Blendungsbegrenzung. In Konfliktzonen sind die Sehaufgaben oft schwieriger als auf geraden Straßen – wegen wechselnder Straßenführung oder vieler Fußgänger, Radfahrer und anderer Verkehrsteilnehmer. In diesen Bereichen (einschließlich Kreuzungen, Kreisverkehren und Fußgängerüberwegen) sollte deshalb ein höheres Beleuchtungsniveau vorgesehen werden.

Klasse Mittlere Beleuchtungsstärke Ē (lx), Wartungswert Gleichmäßigkeit U0 (min.) TI (%)
C0 50 0,4 15
C1 30 0,4 15
C2 20 0,4 15
C3 15 0,4 20
C4 10 0,4 20
C5 7,5 0,4 20

Maßgeblich ist die jeweils gültige Fassung der DIN EN 13201-2.

Fuß- und Radwege ohne Kraftverkehr (P1 bis P6)

Für Gehwege und Radwege ohne Kraftverkehr gibt es eigene Beleuchtungsklassen (P1 bis P6). Anders als Autofahrer bevorzugen Fußgänger für ihr Sicherheitsgefühl eine hell beleuchtete Umgebung. Die Beleuchtung dieser Flächen richtet sich deshalb vor allem nach der Beleuchtungsstärke, wie die folgende Tabelle zeigt. In Bereichen (Gassen), in denen Gesichter erkannt werden müssen, sollten Leuchten mit einem Farbwiedergabeindex über 70 gewählt werden; zudem gibt es Anforderungen an eine Mindest-Vertikalbeleuchtungsstärke, die das Sicherheitsgefühl erhöht und Kriminalität vorbeugt.

Klasse Mittlere Beleuchtungsstärke Ē (lx) Mindestbeleuchtungsstärke Emin (lx) TI (%) Ev,min (lx)* Esc,min (lx)*
P1 15 3,0 20 5,0 3,0
P2 10 2,0 25 3,0 2,0
P3 7,5 1,5 25 2,5 1,5
P4 5,0 1,0 30 1,5 1,0
P5 3,0 0,6 30 1,0 0,6
P6 2,0 0,4 35 0,6 0,4

* Zusätzlich, wenn Gesichter erkannt werden müssen: vertikale (Ev,min) bzw. halbzylindrische (Esc,min) Mindestbeleuchtungsstärke. Maßgeblich ist die jeweils gültige Fassung der DIN EN 13201-2.

Anordnung der Straßenbeleuchtung planen

Die Anordnung der Straßenbeleuchtung umfasst zwei Teile: das Straßenprofil und die Anordnung der Masten. Das Straßenprofil definiert den Aufbau der Straße; die Mastanordnung beschreibt, wie die Lichtmasten entlang der Straße stehen.

Straßenprofil

Das Straßenprofil beschreibt vor allem, woraus eine Straße besteht. In verschiedenen Ländern und Städten gibt es viele unterschiedliche Profile. Sie setzen sich hauptsächlich aus Fahrstreifen für Kraftfahrzeuge, Radfahrstreifen, Gehwegen, Parkstreifen, Grünstreifen, Mittelstreifen, Standstreifen usw. zusammen. Innerstädtische Straßen sind oft eine Kombination davon: Mal gibt es nur Fahrstreifen für Kraftfahrzeuge, mal Fahrstreifen und Radfahrstreifen oder Fahrstreifen mit Trenninseln und Standstreifen.

Mastanordnung

Stehen Beleuchtungsklasse und Straßenprofil fest, wird die Anordnung der Masten passend zur Fahrbahn gewählt. Außerdem müssen vor der Lichtsimulation Mastabstand, Masthöhe, Auslegerneigung, Versatz, Überhang und Auslegerlänge festgelegt werden. Im Folgenden die fünf gängigsten Anordnungen der Straßenbeleuchtung:

  • Einseitig: Die einseitige Anordnung wird verwendet, wenn die Fahrbahnbreite die Montagehöhe der Leuchten nicht überschreitet. Die Leuchten stehen auf einer Straßenseite. Vorteil: gute optische Führung für den Fahrer und eine gute Längsgleichmäßigkeit. Hauptnachteil: Die Leuchtdichte der entfernten Fahrbahnseite ist zwangsläufig geringer als die der leuchtennahen Seite; die Gesamtgleichmäßigkeit lässt sich mit einer durchdachten Anordnung aber in der Regel gut verbessern. Diese Anordnung wird auch für Umleitungsstrecken empfohlen.
  • Versetzt: Die versetzte Anordnung wird hauptsächlich verwendet, wenn die Fahrbahnbreite das 1- bis 1,5-Fache der Montagehöhe beträgt. Die Leuchten stehen wechselseitig im Zickzack auf beiden Straßenseiten. Der Wechsel heller und dunkler Flecken kann einen unangenehmen Zickzack-Effekt erzeugen, deshalb ist auf eine gleichmäßige Fahrbahnleuchtdichte zu achten. Für Autobahnen wird die versetzte Anordnung im Allgemeinen nicht empfohlen, weil sich nur schwer eine akzeptable Längsgleichmäßigkeit erreichen lässt.
  • Gegenüberliegend: Die gegenüberliegende Anordnung wird vor allem verwendet, wenn die Fahrbahn breiter als das 1,5-Fache der Montagehöhe ist. Die Leuchten stehen einander paarweise gegenüber. Sie wird für breite Fahrbahnen und Autobahnen empfohlen.
  • Doppelt mittig: Diese Anordnung wird hauptsächlich bei zweibahnigen Straßen verwendet. Die Lichtmasten stehen auf dem Mittelstreifen; jeder Mast trägt in der Regel zwei Rücken an Rücken montierte Leuchten, je eine für jede Fahrbahn. Die Anordnung setzt meist einen ausreichend breiten Mittelstreifen voraus und senkt Investitions- und Wartungskosten. Zu beachten sind die Risiken bei der Wartung, da der Mittelstreifen direkt neben dem Überholfahrstreifen liegt – Wartungsarbeiten sollten deshalb nur bei gesperrtem Fahrstreifen erfolgen.
  • Doppelt mittig kombiniert mit gegenüberliegend: Hier werden Doppelleuchten auf dem Mittelstreifen mit einer gegenüberliegenden Anordnung kombiniert. Auf Schnellstraßen gibt es meist einen befestigten Seitenstreifen, und der Lichtmast sollte auf dessen Seite stehen. Mit anderen Worten: Im Vergleich zur rein doppelt mittigen Anordnung wird hier die gegenüberliegende Anordnung bevorzugt. Diese Variante wird für Schnellstraßen mit besonders breiten Fahrbahnen empfohlen.

Welche Leuchten eignen sich?

Wir bieten verschiedene Leuchten für die Straßenbeleuchtung: Leuchten für die Montage am Mastausleger, Leuchten mit Gelenk sowie smarte LED-Straßenleuchten. Zahlreiche Beleuchtungsprojekte haben wir bereits umgesetzt. Passende Modelle finden Sie unter LED-Straßenbeleuchtung.

Empfohlene Leuchten für die Umsetzung:

LED-Straßenleuchte für die Montage am MastauslegerLED-Straßenleuchte für die Montage am MastauslegerLED-Straßenleuchte für die Montage am Mastausleger
LED-Straßenleuchten für die Montage am Mastausleger, z. B. 30 W, tageslichtweiß

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