EU-Konformitätserklärung
Die EU-Konformitätserklärung ist das vom Hersteller unterschriebene Dokument, mit dem er in alleiniger Verantwortung bestätigt, dass ein Produkt alle anwendbaren EU-Rechtsvorschriften erfüllt. Sie ist die Grundlage der CE-Kennzeichnung.
Für Leuchten, Treiber und Netzteile enthält sie unter anderem:
- eine eindeutige Produktbezeichnung, etwa Modell- oder Typnummer
- Name und Anschrift des Herstellers bzw. seines Bevollmächtigten
- die angewandten Rechtsvorschriften, typisch Niederspannungsrichtlinie 2014/35/EU, EMV-Richtlinie 2014/30/EU und RoHS-Richtlinie 2011/65/EU
- die zugrunde gelegten harmonisierten Normen, z. B. DIN EN 60598-1
- Ort, Datum, Name, Funktion und Unterschrift
Der Hersteller bewahrt die Erklärung zusammen mit den technischen Unterlagen zehn Jahre nach dem Inverkehrbringen auf und legt sie den Marktüberwachungsbehörden auf Verlangen vor. Eine Beilage im Karton ist für Leuchten ohne Funkmodul nicht vorgeschrieben; Funkprodukten muss nach der Funkanlagenrichtlinie 2014/53/EU zumindest eine vereinfachte Konformitätserklärung beiliegen. Viele Hersteller stellen die Erklärung zum Download bereit. Ältere Dokumente heißen noch „EG-Konformitätserklärung“.
Tipp: Bei Ausschreibungen und Abnahmen wird die Erklärung häufig verlangt. Fragen Sie sie vor der Bestellung beim Händler an und prüfen Sie, ob Modellbezeichnung und Normen zum gelieferten Produkt passen. Wie das Zeichen auf dem Produkt zustande kommt, erklärt CE-Kennzeichnung.
