EMV

EMV steht für elektromagnetische Verträglichkeit: Ein Gerät darf andere Geräte nicht durch elektromagnetische Störungen beeinträchtigen und muss selbst gegen übliche Störungen aus Netz und Umgebung unempfindlich sein.

Für Leuchten, LED-Treiber und Netzteile gilt in der EU die EMV-Richtlinie 2014/30/EU, in Deutschland umgesetzt durch das EMVG. Nachgewiesen wird die Einhaltung meist über harmonisierte Normen:

  • DIN EN 55015 (CISPR 15): Grenzwerte für Funkstörungen von Beleuchtungseinrichtungen
  • DIN EN 61547: Störfestigkeit von Beleuchtungseinrichtungen
  • DIN EN 61000-3-2 und -3-3: Oberschwingungen und Spannungsschwankungen im Netz

Auf Produktseiten steht dafür im Parameter „Zertifizierung“ der Wert CE-EMC: Der Hersteller bestätigt die EMV-Anforderungen im Rahmen der CE-Kennzeichnung.

In der Praxis zeigen sich EMV-Probleme als Rauschen im Radio, gestörter Funkempfang sowie flackernde oder ungewollt schaltende Leuchten. Häufige Ursachen sind Netzteile ohne ausreichende Filterung, lange Leitungen zwischen Treiber und LED-Modul und Dimmer, die nicht zum Treiber passen. Abhilfe schaffen geprüfte Betriebsgeräte, kurze Leitungswege und bei Bedarf ein Netzfilter – mehr dazu im Ratgeber EMV-Filter für LED-Beleuchtung auswählen.