CE-Kennzeichnung

Die CE-Kennzeichnung ist die Erklärung des Herstellers, dass sein Produkt alle geltenden EU-Vorschriften erfüllt – bei Leuchten vor allem Niederspannungs-, EMV- und RoHS-Richtlinie. Sie ist Pflicht, aber kein Prüf- oder Gütesiegel.

Ohne CE-Zeichen darf ein Elektroprodukt im Europäischen Wirtschaftsraum nicht in Verkehr gebracht werden. Grundlage ist eine Konformitätsbewertung: Der Hersteller prüft sein Produkt anhand harmonisierter Normen, bei Leuchten etwa DIN EN 60598 für die Sicherheit sowie DIN EN 55015 und DIN EN 61547 für die elektromagnetische Verträglichkeit. Er stellt technische Unterlagen zusammen und unterschreibt die EU-Konformitätserklärung. Eine unabhängige Prüfstelle ist für Leuchten nicht vorgeschrieben.

Wer geprüfte Sicherheit belegen will, nutzt zusätzlich freiwillige Prüfzeichen wie ENEC. Bei Waren aus Drittländern ist der Importeur dafür verantwortlich, dass Kennzeichnung und Unterlagen vorhanden sind.

Auf Produktseiten nennt der Parameter „Zertifizierung“ Werte wie CE-EMC, CE-LVD und CE-RoHS. Sie zeigen, auf welche Richtlinien sich die CE-Kennzeichnung stützt: elektromagnetische Verträglichkeit, Niederspannungsrichtlinie und Stoffbeschränkungen. Achten Sie beim Kauf darauf, dass das CE-Zeichen auf dem Produkt oder seinem Typenschild angebracht ist. Für die Unterlagen gewerblicher Projekte erhalten Sie die Konformitätserklärung auf Anfrage.