Elektrofachkraft
Eine Elektrofachkraft kann aufgrund ihrer fachlichen Ausbildung, Kenntnisse und Erfahrung elektrotechnische Arbeiten beurteilen und mögliche Gefahren erkennen. Feste Anschlüsse von Leuchten an das 230-V-Netz gehören in ihre Hände.
Die Definition steht in DIN VDE 1000-10 und in der Unfallverhütungsvorschrift DGUV Vorschrift 3. Entscheidend sind Ausbildung, Berufserfahrung und Kenntnis der einschlägigen Normen, etwa der DIN VDE 0100 für das Errichten von Anlagen. Typische Elektrofachkräfte sind Elektronikerinnen und Elektroniker für Energie- und Gebäudetechnik oder Elektromeister. Daneben gibt es die elektrotechnisch unterwiesene Person, die bestimmte Arbeiten nach Unterweisung ausführen darf, und die Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten.
Für Leuchten heißt das:
- Leuchten mit Netzstecker anschließen oder ein Leuchtmittel wechseln können Sie selbst.
- Kleinspannungssysteme mit Steckernetzteil, etwa LED-Streifen, lassen sich ebenfalls ohne Fachkraft installieren.
- Fester Anschluss an 230 V, Einbau von Dimmern, Bewegungsmeldern oder Treibern sowie Arbeiten im Verteiler sind Sache der Elektrofachkraft.
Die Elektrofachkraft arbeitet nach den fünf Sicherheitsregeln und prüft neue oder geänderte Anlagen vor der Inbetriebnahme nach DIN VDE 0100-600, unter anderem Schutzleiter, Isolationswiderstand und die Auslösung des FI-Schutzschalters. Worauf es bei der Montage einer Deckenleuchte ankommt, zeigt der Ratgeber LED-Deckenleuchte anbringen.
