Austauschbares Leuchtmittel
Ein austauschbares Leuchtmittel lässt sich in der Leuchte ohne Beschädigung wechseln, etwa eine LED-Lampe mit E27- oder GU10-Sockel; bei Leuchten mit fest eingebauten LEDs wird dagegen das LED-Modul oder die ganze Leuchte getauscht.
Auf Produktseiten zeigt das Merkmal Austauschbares Leuchtmittel mit „ja“ oder „nein“, welche Variante vorliegt. Die Ökodesign-Verordnung (EU) 2019/2020 spricht von austauschbaren Lichtquellen: Seit September 2021 müssen Leuchten so gebaut sein, dass Lichtquellen und separate Betriebsgeräte mit allgemein verfügbarem Werkzeug ohne bleibende Beschädigung ersetzt werden können – gegebenenfalls durch eine Fachkraft. Ausnahmen muss der Hersteller in der technischen Dokumentation begründen. „Nein“ heißt also nicht, dass sich nichts reparieren lässt, sondern dass die Leuchte keine Lampe mit Sockel enthält, die Sie selbst wechseln.
- Austauschbar: Lichtfarbe und Helligkeit lassen sich später mit einem anderen Leuchtmittel ändern; Ersatz ist leicht erhältlich.
- Fest eingebaut: flachere Bauform, bessere Kühlung, oft höhere Schutzart und längere Lebensdauer.
In Wohnräumen und bei Designleuchten ist ein austauschbares Leuchtmittel praktisch. In Hallen, Feuchträumen und an schwer erreichbaren Stellen sind Leuchten mit fest eingebauten LEDs und langer Lebensdauer meist die bessere Wahl. Hintergründe zur Regelung erklärt der Eintrag Ökodesign-Verordnung.
