IP-Schutzart

Die IP-Schutzart nach DIN EN 60529 gibt an, wie gut eine Leuchte gegen Berührung, Fremdkörper und Staub (erste Ziffer) sowie gegen Wasser (zweite Ziffer) geschützt ist. IP65 bedeutet zum Beispiel staubdicht und strahlwassergeschützt.

  • Erste Ziffer: 2 = Schutz gegen Fremdkörper ab 12,5 mm (Finger), 4 = ab 1 mm, 5 = staubgeschützt, 6 = staubdicht.
  • Zweite Ziffer: 0 = kein Wasserschutz, 4 = Spritzwasser aus allen Richtungen, 5 = Strahlwasser, 6 = starkes Strahlwasser, 7 = zeitweiliges Untertauchen, 8 = dauerndes Untertauchen unter den vom Hersteller angegebenen Bedingungen.
  • IP69K: Reinigung mit Hochdruck und heißem Wasser, etwa in der Lebensmittelindustrie (nach ISO 20653).

Ein X ersetzt eine nicht geprüfte Ziffer, zum Beispiel IPX4. IP67 schließt Strahlwasser nicht automatisch ein; Leuchten für beides tragen beide Angaben, etwa IP66/IP67.

Üblich sind IP20 für trockene Innenräume, mindestens IP44 für überdachte Außenbereiche, IP65 für Feuchträume und frei bewitterte Leuchten sowie IP67 für Bodeneinbauleuchten und IP68 für Unterwasserleuchten. Im Bad gelten zusätzlich die Schutzbereiche im Bad nach DIN VDE 0100-701.

In den Produktdaten steht der Code unter „Schutzart“, etwa „IP65 - Wasserfest“. Maßgeblich ist der IP-Code, nicht die Kurzbeschreibung. Den Schutz gegen Schläge beschreibt die IK-Stoßfestigkeit. Passende Leuchten finden Sie unter wasserdichte LED-Leuchten; Auswahlhilfen gibt der Ratgeber LED-Außenleuchten auswählen.