Sicherheitsbeleuchtung

Sicherheitsbeleuchtung ist der Teil der Notbeleuchtung, der bei Ausfall der allgemeinen Stromversorgung automatisch wirksam wird, damit Menschen ein Gebäude sicher verlassen oder gefährliche Arbeiten gefahrlos beenden können.

DIN EN 1838 unterscheidet bei der Notbeleuchtung zwischen Sicherheitsbeleuchtung und Ersatzbeleuchtung, die den Betrieb weiterlaufen lässt. Die Sicherheitsbeleuchtung hat drei Aufgaben:

  • Rettungswege: Wege und Ausgänge erkennbar und sicher begehbar machen, einschließlich beleuchteter Rettungszeichen.
  • Antipanikbeleuchtung: größere Räume so weit aufhellen, dass Personen einen Rettungsweg finden und erreichen.
  • Arbeitsplätze mit besonderer Gefährdung: gefährliche Tätigkeiten sicher beenden.

Wo sie vorgeschrieben ist, ergibt sich aus dem Bauordnungsrecht und der Gefährdungsbeurteilung, für Arbeitsstätten aus der ASR A3.4 und – für Fluchtwege – der ASR A2.3. Mindestwerte nennt die DIN EN 1838, Errichtung und Prüfung regeln DIN EN 50172 und DIN V VDE V 0108-100-1. Wie lange die Anlage leuchten muss, beschreibt die Bemessungsbetriebsdauer.

Wichtig: Akku-Taschenlampen oder Steckdosen-Notlichter sind keine Sicherheitsbeleuchtung. Eingesetzt werden fest installierte Notleuchten nach DIN EN 60598-2-22, entweder mit eigenem Akku oder zentral versorgt. Passende Leuchten finden Sie unter LED-Notbeleuchtung; worauf es bei der Auswahl ankommt, zeigt der Ratgeber Notleuchten mit Akku auswählen.