Bemessungsbetriebsdauer
Die Bemessungsbetriebsdauer gibt an, wie lange eine Notleuchte oder Sicherheitsbeleuchtungsanlage nach einem Netzausfall mindestens die geforderte Beleuchtung liefert – üblich sind 1, 3 oder 8 Stunden.
Auf Produktseiten steht dieser Wert als „Standby-Lichtzeit“. DIN EN 1838 verlangt für die Sicherheitsbeleuchtung von Rettungswegen mindestens 1 Stunde. Je nach Gebäudeart fordern das Bauordnungsrecht und DIN V VDE V 0108-100-1 längere Zeiten, häufig 3 Stunden, in einzelnen Fällen 8 Stunden.
Die Angabe gilt für eine voll geladene, intakte Batterie. Alterung, Kälte und häufige Entladungen verkürzen die tatsächliche Laufzeit. Deshalb wird die volle Betriebsdauer in der Regel einmal jährlich geprüft; schafft eine Leuchte sie nicht mehr, ist ein neuer Akku fällig. Nach einem Ausfall braucht die Batterie Zeit zum Wiederaufladen, bei Einzelbatterieleuchten typisch bis zu 24 Stunden.
- Für die Planung zählt der Lichtstrom im Notbetrieb, der oft deutlich unter dem im Netzbetrieb liegt.
- Maßgeblich ist die strengste Vorgabe für Ihr Gebäude; im Zweifel klären Sie sie mit dem Brandschutzplaner oder Prüfsachverständigen.
- Manche Notleuchten lassen sich zwischen 1 und 3 Stunden umschalten; bei kürzerer Dauer liefern sie im Notbetrieb meist mehr Licht.
Wie die Bemessungsbetriebsdauer in das Gesamtkonzept passt, erklärt der Eintrag Sicherheitsbeleuchtung.
