Fluchtweg
Ein Fluchtweg, im Baurecht meist Rettungsweg genannt, führt Menschen im Gefahrfall schnell und sicher aus einem Gebäude. Er wird mit Rettungszeichen gekennzeichnet und muss, wo vorgeschrieben, auch bei Stromausfall beleuchtet sein.
Die Begriffe werden oft gleich verwendet: Die Arbeitsstättenregel ASR A2.3 spricht von Fluchtwegen, die Bauordnungen der Länder sprechen von Rettungswegen. Für Nutzungseinheiten mit Aufenthaltsräumen verlangen sie in jedem Geschoss in der Regel zwei voneinander unabhängige Rettungswege; der zweite kann auch über Rettungsgeräte der Feuerwehr führen.
Für die Beleuchtung gilt:
- Wo eine Sicherheitsbeleuchtung vorgeschrieben ist, verlangt die DIN EN 1838 auf Rettungswegen bis 2 m Breite mindestens 1 lx auf der Mittellinie am Boden.
- Rettungszeichen nach DIN EN ISO 7010 – grüne Schilder mit laufender Person – zeigen Richtung und Ausgang. Hinterleuchtete Zeichen sind etwa doppelt so weit erkennbar wie angestrahlte gleicher Größe.
- Notleuchten gehören in die Nähe jeder Ausgangstür, an Richtungsänderungen und Kreuzungen, an Treppen und Niveauwechsel sowie zu Feuerlöschern und Erste-Hilfe-Stellen.
Tipp: Wo im Brandfall Rauch zu erwarten ist, ergänzen bodennahe optische Sicherheitsleitsysteme die Kennzeichnung. Fluchtwege dürfen nicht durch Möbel, Regale oder Ware eingeengt werden. Wie Notleuchten an Fluchtwegen montiert werden, zeigt der Ratgeber Akku-Notleuchten montieren.
