ASR A3.4

Die ASR A3.4 „Beleuchtung und Sichtverbindung“ ist die Technische Regel zur Beleuchtung von Arbeitsstätten. Sie nennt Mindestwerte der Beleuchtungsstärke und regelt unter anderem Tageslicht, Blendung und Sicherheitsbeleuchtung.

Sie gilt in Deutschland für Arbeitsstätten vom Büro über die Werkstatt bis zur Lagerhalle; die aktuelle Fassung stammt von 2023. Ihre Tabellen nennen Mindestwerte der mittleren Beleuchtungsstärke, die auch bei gealterter und verschmutzter Anlage nicht unterschritten werden dürfen. Beispiele:

  • Verkehrsflächen und Flure ohne Fahrzeugverkehr: 50 lx
  • Lager mit gleichartigem oder großteiligem Lagergut: 50 lx
  • Schreiben, Lesen und Datenverarbeitung im Büro: 500 lx
  • Technisches Zeichnen (Handzeichnen): 750 lx

Hält der Arbeitgeber die ASR ein, kann er davon ausgehen, die Anforderungen der Arbeitsstättenverordnung zu erfüllen. Viele Werte entsprechen der DIN EN 12464-1; für die Pflichten des Arbeitgebers ist in Deutschland die ASR maßgeblich, für die Planung wird meist zusätzlich die Norm herangezogen.

Gut zu wissen: Die frühere Regel ASR A3.4/3 (zuletzt ASR A3.4/7) zur Sicherheitsbeleuchtung wurde 2022 aufgehoben. Ihre Inhalte stehen heute in der ASR A3.4 und, für Fluchtwege, in der ASR A2.3; mehr unter Sicherheitsbeleuchtung. Tipp: Lassen Sie bei neuen oder umgerüsteten Anlagen mit einer Lichtberechnung nachweisen, dass die Werte erreicht werden – GUTE-LEDS.de erstellt sie auf Anfrage kostenlos. Ein Beispiel mit Werten je Zone zeigt der Ratgeber Rathaus und Verwaltungsgebäude beleuchten.