Dauerschaltung und Bereitschaftsschaltung
Dauerschaltung und Bereitschaftsschaltung sind Betriebsarten von Notleuchten: In Dauerschaltung leuchten sie ständig und bei Netzausfall weiter, in Bereitschaftsschaltung schalten sie sich erst bei Ausfall der Netzspannung ein.
- Dauerschaltung: Die Leuchte wird im Normalbetrieb aus dem Netz versorgt und leuchtet, solange das Gebäude genutzt wird. Typisch für Rettungszeichenleuchten, die jederzeit erkennbar sein müssen, etwa in Versammlungs- und Verkaufsstätten.
- Bereitschaftsschaltung: Die Leuchte bleibt dunkel, solange die allgemeine Beleuchtung versorgt ist, und schaltet bei Netzausfall automatisch auf Akku oder Ersatzstromquelle um. Typisch für Sicherheitsleuchten, die Rettungswege ausleuchten.
- Geschaltete Dauerschaltung: Die Leuchte wird mit der Allgemeinbeleuchtung ein- und ausgeschaltet, springt bei Netzausfall aber trotzdem an.
Welche Betriebsart vorgeschrieben ist, ergibt sich aus Bauordnungsrecht, DIN V VDE V 0108-100-1 und Gefährdungsbeurteilung. Manche Notleuchten lassen sich per Brücke oder Schalter umstellen.
Für die Kosten gilt: In Dauerschaltung zählt jedes Watt, weil die Leuchte bis zu 8.760 Stunden im Jahr brennt – hier spart LED am meisten. In Bereitschaftsschaltung fließt meist nur der Ladeerhaltungsstrom; entscheidend sind dann Akkulebensdauer und Prüfaufwand. Beide Betriebsarten müssen die Bemessungsbetriebsdauer erreichen und regelmäßig geprüft werden, siehe Prüftaste und Selbsttest. Rechenbeispiele enthält der Ratgeber Sicherheitsbeleuchtung auf LED.
