Photobiologische Sicherheit
Photobiologische Sicherheit beschreibt, ob die optische Strahlung einer Lampe oder Leuchte Augen oder Haut schaden kann. DIN EN 62471 ordnet Lichtquellen dazu in Risikogruppen von RG0 (kein Risiko) bis RG3 (hohes Risiko) ein.
Bewertet werden unter anderem die Gefährdung der Netzhaut durch Blaulicht, thermische Netzhautschäden sowie UV- und Infrarotstrahlung. Entscheidend ist, wie lange man in die Lichtquelle blicken kann, bis ein Grenzwert erreicht wird:
- RG0 (freie Gruppe): keine photobiologische Gefährdung
- RG1 (geringes Risiko): keine Gefährdung bei normalem Gebrauch
- RG2 (mittleres Risiko): in der Regel unbedenklich, weil Abwenden und Lidschlussreflex den direkten Blick begrenzen; die Leuchte trägt meist den Hinweis, nicht in die Lichtquelle zu blicken
- RG3 (hohes Risiko): schon ein kurzer Blick kann schaden; für die Allgemeinbeleuchtung nicht vorgesehen
Übliche LED-Leuchten für Wohnung und Büro liegen in RG0 oder RG1. Bei sehr hellen Strahlern und Flutern kann aus kurzer Entfernung RG2 gelten; dann nennt der Hersteller den Abstand, ab dem nur noch RG1 vorliegt. Montieren Sie solche Leuchten so, dass niemand aus der Nähe hineinschaut. Ein Sonderfall sind UV-C-Leuchten zur Entkeimung: Ihre Strahlung schädigt Augen und Haut und verlangt eigene Schutzmaßnahmen, siehe UV-LED und den Ratgeber UV-C-Entkeimung auswählen. Wie das Spektrum die Bewertung beeinflusst, erklärt Blauanteil.
