Montage auf brennbarem Untergrund

Montage auf brennbarem Untergrund bedeutet, eine Leuchte direkt auf Holz, Holzwerkstoffe oder andere normal entflammbare Flächen zu montieren. Zulässig ist das nur, wenn die Leuchte dafür geeignet ist.

Die Kennzeichnung regelt die Leuchtennorm DIN EN 60598-1. Früher zeigte ein „F“ im Dreieck die Eignung für normal entflammbare Flächen an. Seit der Ausgabe EN 60598-1:2008 gilt diese Eignung als Standard; gekennzeichnet werden nur noch Einschränkungen:

  • Warnsymbol „nicht für normal entflammbare Flächen“: Die Leuchte darf nur auf nicht brennbaren Untergrund wie Beton, Mauerwerk oder Metall montiert werden.
  • Mindestabstand zu angestrahlten Flächen: Pfeilsymbol mit Maßangabe in Metern, typisch bei Strahlern und Flutern.
  • Wärmedämmung: Einbauleuchten dürfen nur abgedeckt werden, wenn der Hersteller sie ausdrücklich dafür freigibt.

Auch bei LED-Beleuchtung entsteht Brandgefahr vor allem durch Wärmestau und zu geringe Abstände: abgedeckte Treiber, Einbauleuchten unter Dämmung, Strahler zu nah an Vorhängen oder Holz. Lassen Sie Luft um Leuchte und LED-Treiber und halten Sie die zulässige Betriebstemperatur ein. In feuergefährdeten Betriebsstätten wie Scheunen oder Holzwerkstätten gelten zusätzlich die Anforderungen der DIN VDE 0100-420, etwa an Oberflächentemperatur und Staubschutz der Leuchten. Praktische Hinweise zum Wärmeabstand gibt der Ratgeber LED-Einbaustrahler montieren.